Mit Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 05.05.2017 hat der Turnverein 1879 Arzbach e.V. die schrittweise Anhebung der Mitgliedsbeiträge in den Jahren 2018 und 2020 (analog
steigender Mindestbeitrag SBR) beschlossen*.
Übersicht der Beiträge:
*) Hinweis und Grundlage der erfolgten und anstehenden Beitragsanpassung:
Hier ein Überblick über die Grundlagen bzw. den Erläuterungen zur nötigen Beitragsanpassung, welche unter TOP 10 der JHV des TV Arzbach am 05.05.2017
behandelt und dem Antrag folgend einstimmig beschlossen wurde:
1. Initial für die Erhöhung war die in 2016 beschlossene Änderung der Beitragsordnung des Landessportbund Rheinland-Pfalz (s.u.) mit der der
monatliche Mindestbeitrag je Mitglied für die angeschlossenen Vereine schrittweise in 2018 und 2020 um je 1 € erhöht wurden.
2. Die Beiträge (Verband und Turnverein) wurden seit über 20 Jahren nicht geändert, da ein Auskommen mit dem Einkommen gegeben war und
seitens des Turnvereins Rücklagen zur Verfügung standen.
3. Die Erhebung des Mindestbeitrages des SBR ist für uns alternativlos, da nur so entsprechende Leistungen des Verbandes, die
benötigt werden, wie auch die Erlangung von Zuschüssen gewährleistet ist.
4. Die Rücklagen wurden in den letzten Jahren kontinuirlich durch wichtige Investitionen in Halle, Sportgeräte u.Ä. , aber zum Teil auch durch den
"laufenden Betrieb" abgeschmolzen, da relevante Kosten ebenso gestiegen sind. Sie sind nun auf ein Minimum zur Abdeckung evtl. notwendiger Investitionen zB in die vereinseigene
Halle zurückgegangen, daher kommt auch für den Verein eine verbesserte Einnahmesituation zur
rechten Zeit und eine moderate Erhöhung hätte ohnehin angestanden.
5. Die Beiträge sind - absolut betrachtet - noch immer "unschlagbar günstig" verglichen mit anderer Freizeitgestaltung. Dies
funktioniert nur durch das starke ehrenamtliche Engagement von Vorstand, Abteilungs- und Übungsleitern!!! (DANKE!!!) Vergleichbare Sportangebote etwa, kosten nicht selten monatlich das, was wir als
Verein als Jahresbeitrag erheben.
6. Leider steigt der Beitrag durch die SBR-Vorgabe 2 mal kurz nacheinander (2018+2020), jedoch gehen auch wir diese Schritte
nacheinander, da wir eine Anhebung "in einem Schritt", wie manche Vereine es tun, für überzogen halten. Ein längerer Zeitraum bis zur zweiten Stufe, wie wir ihn ggf. gewählt hätten ist gem.
Punkt 3 nicht möglich.
7. Die Beitragsstruktur (also Einzelbeiträge, Familienbeitrag, Jugendbeitrag s.o., sowie evtl. Sonderbeiträge) wurde
beibehalten, d.h. die relativen Abstände zum Regelbeitrag, der für Erwachsene festgesetzt wurde, ist auch zukünftig etwa gleich.
Soweit die auszugsweisen Inhalte der damaligen JHV. Im Folgenden nun die Informationen des Verbandes.
Mit Änderung der Beitragsordnung des Landessportbund Rheinland-Pfalz ändert sich grundlegend die Voraussetzungen zur Bezuschussung von
Sportvereinen.
Im Anschluss das Informationsschreiben des LSB zur Beitragserhöhung (in Auszügen):
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Für das Jahr 2018 ist eine Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge geplant. Die Erhebung der Mindestmitgliedsbeiträge ist Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen.
Die Mindestmitgliedsbeiträge sollen in zwei Schritten von derzeit 4,00 EUR für einen Erwachsenen in 2018 auf zunächst 5,00 EUR und ab 2020 auf 6,00 EUR angehoben werden, für Kinder und Jugendliche
von derzeit 2,50 auf zunächst 3,50 und dann 4,00 EUR. Die Mindestmitgliedsbeiträge gelten ausschließlich für einen einzelnen Erwachsenen bzw. ein einzelnes Kind/Jugendlichen [...] Der Beschluss zur
Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge erfolgte in der Mitgliederversammlung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz im Juni 2016. Vereine, die ab dem Jahr 2018 Zuschüsse erhalten wollen, müssen
ihre Beiträge entsprechend anpassen. Eine Beitragserhöhung oder –anpassung
sollte immer auch in Bezug zur angemessen Leistung für das einzelne Vereinsmitglied stehen [...]
Hier einige Aspekte aus finanztechnischer Sicht:
- Vereinsausgaben müssen durch die Einnahmen gedeckt sein
- Einnahmen bestehen in den Vereinen zum größten Teil aus Mitgliedsbeiträgen
- restliche Gelder zur Deckung müssen über andere Wege beschafft werden wie z.B. Sponsoring, Zuschüsse - i.d.R. schwer kalkulierbare Größen
- Gelingt es nicht, die Ausgaben mit den aktuellen Einnahmen zu decken, kann nur noch eine Finanzierung aus dem Vereinsvermögen erfolgen – wenn vorhanden
- Können Ausgaben nicht gedeckt werden, besteht die Gefahr der Insolvenz
Den Mitgliedern ist oft kaum bekannt, welche Ausgaben der Verein tätigen muss, um sein
Leistungsangebot aufrechterhalten zu können. Vielfach fehlt hier die nötige Transparenz.
Mit einem Beispiel wollen wir hier helfen: Die Gegenüberstellung der Kosten pro Mitglied und Jahr mit den Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen pro Kopf und Jahr. In der Regel ergibt sich hier ein
(manchmal erschreckendes) Defizit. Ein Weg, dem Vereinsmitgliedern zu verdeutlichen, dass ein angemessener Mitgliedsbeitrag letztendlich den Mitgliedern zu Gute kommt [...]
Mit unserem unten aufgeführten Musterbeispiel möchten wir Ihnen eine durchschnittliche Kostenaufstellung der Vereinsfinanzen geben:
Wo bleibt der Vereinsbeitrag? (Musterbeispiel - Quelle: Freiburger Kreis Information)
durchschnittliches Beitragsaufkommen pro Mitglied |
53,28 € |
davon wurden ausgegeben pro Mitglied:
Sportbundbeitrag
Versicherung, Berufsgenossenschaft
Verwaltungspersonal
Hilfskräfte in der Verwaltung
Allgemeine Verwaltungskosten (Porto, Telefon, ...
EDV Mitgliederverwaltung
Versand Vereinsnachrichten
Werbemittel Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltungen
Umsatzsteuer aus Veranstaltungen
Platzwart
Hausmeister, Gartenpflege
Putz-/Reinigungshilfe
Lohnsteuerabgaben
Sozialversicherungsabgaben
Heizkosten Sanitärgebäude Sportanlage
Stromkosten Sanitärgebäude Sportanlage
Wasser Sanitärgebäude, Sportanlage
Flutlicht Sportanlage
Hallen-Gebühren
Heizkosten-Halle
Instandhaltung Sportstätten/-gerät
Jugendmaßnahmen überfachlich
Übungsleiter/Trainer der Abteilungen
Sportliche Ausgaben der Abteilungen
|
0,31 €
2,21 €
8,54 €
1,34 €
2,08 €
1,34 €
0,86 €
0,40 €
2,41 €
1,38 €
1,30 €
0,56 €
1,75 €
3,03 €
2,38 €
2,52 €
1,06 €
0,66 €
0,67 €
1,34 €
3,41 €
0,94 €
2,69 €
21,29 €
12,19 €
|
Ausgaben pro Mitglied
Beitragseinnahmen pro Mitglied und Jahr
|
76,73 €
53,28 €
|
verbleibt als 'Überschuss' |
- 23,45 €
|
Das heißt, jedes Jahr entsteht ein Defizit pro Mitglied von ca. 24,00 €, das nicht durch Beiträge, sondern über Überschüsse, Erlöse aus Veranstaltungen, Spenden und nicht zuletzt durch
Überschüsse aus Verwaltung und Liegenschaften abgedeckt werden müsste. www.Sportbund-Rheinland.de