Turnverein 1879 Arzbach e.V.
Turnverein 1879 Arzbach e.V.

Beitragssätze TV 1879 Arzbach e.V.

Mit Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 05.05.2017 hat der Turnverein 1879 Arzbach e.V. die schrittweise Anhebung der Mitgliedsbeiträge in den Jahren 2018 und 2020 (analog steigender Mindestbeitrag SBR) beschlossen*.

 

Übersicht der Beiträge:

Mitgliedsbeitrag gültig seit 01.01.2020
Mitglied gemeldet als Beitrag (jährlich) Bemerkung
Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Azubis 48,- € -
Erwachsene 72,- € ab 18 Jahre
Familienbeitrag 144,- € ab 2 Personen

*) Hinweis und Grundlage der erfolgten und anstehenden Beitragsanpassung:

 

Hier ein Überblick über die Grundlagen bzw. den Erläuterungen zur nötigen Beitragsanpassung, welche unter TOP 10 der JHV des TV Arzbach am 05.05.2017 behandelt und dem Antrag folgend einstimmig beschlossen wurde:

 

1. Initial für die Erhöhung war die in 2016 beschlossene Änderung der Beitragsordnung des Landessportbund Rheinland-Pfalz (s.u.) mit der der monatliche Mindestbeitrag je Mitglied für die angeschlossenen Vereine schrittweise in 2018 und 2020 um je 1 € erhöht wurden.

 

2. Die Beiträge (Verband und Turnverein) wurden seit über 20 Jahren nicht geändert, da ein Auskommen mit dem Einkommen gegeben war und seitens des Turnvereins Rücklagen zur Verfügung standen.

 

3. Die Erhebung des Mindestbeitrages des SBR ist für uns alternativlos, da nur so entsprechende Leistungen des Verbandes, die benötigt werden, wie auch die Erlangung von Zuschüssen gewährleistet ist.

 

4. Die Rücklagen wurden in den letzten Jahren kontinuirlich durch wichtige Investitionen in Halle, Sportgeräte u.Ä. , aber zum Teil auch durch den "laufenden Betrieb"  abgeschmolzen, da relevante Kosten ebenso gestiegen sind. Sie sind nun auf ein Minimum zur Abdeckung evtl. notwendiger Investitionen zB in die vereinseigene Halle zurückgegangen, daher kommt auch für den Verein eine verbesserte Einnahmesituation zur rechten Zeit und eine moderate Erhöhung hätte ohnehin angestanden.

 

5. Die Beiträge sind - absolut betrachtet - noch immer "unschlagbar günstig" verglichen mit anderer Freizeitgestaltung. Dies funktioniert nur durch das starke ehrenamtliche Engagement von Vorstand, Abteilungs- und Übungsleitern!!! (DANKE!!!) Vergleichbare Sportangebote etwa, kosten nicht selten monatlich das, was wir als Verein als Jahresbeitrag erheben.

 

6. Leider steigt der Beitrag durch die SBR-Vorgabe 2 mal kurz nacheinander (2018+2020), jedoch gehen auch wir diese Schritte nacheinander, da wir eine Anhebung "in einem Schritt", wie manche Vereine es tun, für überzogen halten. Ein längerer Zeitraum bis zur zweiten Stufe, wie wir ihn ggf. gewählt hätten ist gem. Punkt 3 nicht möglich.

 

7. Die Beitragsstruktur (also Einzelbeiträge, Familienbeitrag, Jugendbeitrag s.o., sowie evtl. Sonderbeiträge) wurde beibehalten, d.h. die relativen Abstände zum Regelbeitrag, der für Erwachsene festgesetzt wurde, ist auch zukünftig etwa gleich.

 

 

Soweit die auszugsweisen Inhalte der damaligen JHV. Im Folgenden nun die Informationen des Verbandes.

 

Mit Änderung der Beitragsordnung des Landessportbund Rheinland-Pfalz ändert sich grundlegend die Voraussetzungen zur Bezuschussung von Sportvereinen.

Im Anschluss das Informationsschreiben des LSB zur Beitragserhöhung (in Auszügen):

 

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